Rettungsgasse
In Deutschland wurde das System der Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in §11 Abs.2 StVO:
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“
Für die Bildung der Rettungsgasse gibt es als Merkhilfe die „Rechte-Hand-Regel“: Stellt man sich den Zwischenraum zwischen dem Daumen und den Fingern an der rechten Hand als Rettungsgasse vor, steht der Daumen für die äußere linke Fahrspur, die übrigen Finger für alle anderen Fahrspuren. Diese Regel stimmt in Deutschland nur bei bis zu drei Fahrspuren.
Meistens zählt jede Sekunde...!