Übergangsfrist zum Einbau von Rauchmeldern endet!!!

31.10.2017

Die in Bayern bestehende Übergangsfrist für Bestandsbauten endet zum 31.12.2017!!!!

Gewusst, wie! Die Details der besonderen Regelung in Bayern

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Bayern verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung und wichtige Links hier im Überblick:

Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2017

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • in Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • in Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Relevante Links

Hier finden Sie die Landesbauordnung.

 

Wo kann man sich weiter zum Thema Rauchwarnmelder informieren?

 

Verschiedene Organisationen, Verbände und Behörden haben zu dem Thema weitergehende Informationen erstellt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat u.a. hierzu Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen (http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/) herausgegeben.

Zudem erfährt man unter www.rauchmelder-lebensretter.de alles zum Thema Rauchwarnmelder. Dort erhält man Hinweise zur Anbringung, Kauftipps, gesetzliche Vorgaben und Funktionsweise von Rauchwarnmeldern.

U.a. gibt es dort auch Tipps und Hinweise für Mieter, Vermieter und Eigentümer.